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Hinweisgeberportal

2019 hat die Europäische Union die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Darunter können zum Beispiel Personen aus der eigenen Belegschaft sein, Partnerunternehmen oder auch Kunden. Das Hinweisgeberschutzgesetzt sieht vor, dass Hinweisgeber (oder sog. „Whistleblower“) die Missstände im Arbeitsumfeld melden, zu schützen sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches auf der EU-Hinweisgeberrichtlinie basiert wurde in Deutschland am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.

Um die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie, sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetztes zu erfüllen, bietet das EBZ Hesselberg mit dem nachfolgend eingebunden Formular die Möglichkeit einer 100% anonymen Meldungen an einen unabhängigen Ombudsmann.