Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Evangelischen Bildungszentrums Hesselberg (kurz: EBZ Hesselberg)
Hesselbergstraße 26, 91726 Gerolfingen
Telefon: 09854 10-0
E-Mail:
Web: https://ebz-hesselberg.de
Träger: Verein der evang. Bildungszentren im ländlichen Raum in Bayern. e. V.
Sitz: Gerolfingen am Hesselberg, Hesselbergstraße 21, 91726 Gerolfingen
Der Rechtsträger ist unter dem Geschäftszeichen VR 10063 beim Registergericht Ansbach eingetragen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Buchungen und Reservierungen, bei denen das EBZ Hesselberg als Veranstalter eigener Bildungsangebote sowie als Vermieter von Tagungsräumen oder als Anbieter von Übernachtungszimmern, einer Ferienwohnung bzw. des Jugendhauses des EBZ Hesselberg auftritt. Diese AGB gelten auch für das Verpflegungsangebot des EBZ Hesselberg.
Abweichende oder von diesen AGB abweichende Regelungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn das EBZ Hesselberg ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Geschäftspartners Buchungen oder Reservierungen vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist das EBZ Hesselberg, vertreten durch die Leitung des Bildungszentrums, und die/der Vertragsschluss‑Partner*in (Teilnehmer*in, Veranstalter*in, externe Mieter*in etc.). Hat ein Dritter für die/den Vertragsschluss‑Partner*in agiert, so haftet der Vertragspartner zusammen mit dem Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
§ 3 Anmeldung / Buchungsanfrage
§ 3.1 Eigene Veranstaltungen
Anmeldungen für hauseigene Veranstaltungen unseres Bildungsprogramms können schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in die Teilnehmerliste eingetragen. Eine Anmeldebestätigung schickt das EBZ Hesselberg erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Veranstaltung. Je nach Nachfrage werden Wartelisten geführt. So kann kurzfristig ein Nachrücken möglich werden. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig zu hauseigenen Veranstaltungen an – mindestens 14 Tage im Voraus.
§ 3.2 Fremdbelegung (Mietung von Räumlichkeiten, Verpflegung, etc.):
Anfragen zur Buchung von Übernachtungszimmern, Tagungsräumen, der Ferienwohnung sowie des Jugendhauses am Hesselberg können schriftlich, per E‑Mail oder telefonisch erfolgen.
§ 4 Vertragsabschluss
§ 4.1 Eigene Veranstaltungen
Bei einer Anmeldung per E-Mail über das Anmeldeformular der Website wird der Eingang dieser Mail automatisch bestätigt. Diese Nachricht gilt nicht als Buchungsbestätigung für die Veranstaltung.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das EBZ Hesselberg eine Anmeldebestätigung verschickt. Diese wird nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl versendet – per E-Mail (bitte auch den Spam-Ordner beachten). In Ausnahmefällen wird sie auf dem Postweg verschickt.
§ 4.2 Fremdbelegung (Mietung von Räumlichkeiten, Verpflegung, etc.)
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Vertragsschluss-Partner*in den Buchungsvertrag gegengezeichnet und an das EBZ Hesselberg zurückgeschickt hat.
Bei einer fehlenden Bestätigung von Seiten des Vertragsschluss-Partners*in innerhalb von 14 Tagen gilt die Buchung als nicht angenommen. Das EBZ Hesselberg ist dann nicht mehr an das von ihm erstellte Angebot gebunden und kann die Räume anderweitig vermieten.
§ 5 Leistungsbeschreibung
§ 5.1 Eigene Veranstaltungen
Das Bildungsangebot des EBZ Hesselberg umfasst Seminare, Workshops, Vorträge und Weiterbildungen. Die Veranstaltungen finden, wenn nicht anders vermerkt, im EBZ Hesselberg statt.
Die Veranstaltungen unseres Hauses werden von der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und vom Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus teilweise bezuschusst.
Im Preis enthalten sind – sofern nicht anders angegeben – die Teilnahmegebühr, sowie – falls gebucht – die Unterkunft und die Verpflegung.
§ 5.2 Fremdbelegung (Mietung von Räumlichkeiten, Verpflegung, etc.)
Nutzung: Das EBZ Hesselberg stellt Tagungs-, Übernachtungs- und Aufenthaltsräume, Medientechnik (Beamer, Leinwand, Mikrofone) und Verpflegung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten und Konditionen, d. h. die überlassenen Räume dürfen nur zu den festgeschriebenen Veranstaltungen und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine zusätzliche Nutzung bedarf der Genehmigung des EBZ Hesselberg. Die Anbringung von Plakaten, Bannern etc. ist an allen gestrichenen Flächen untersagt.
Zusätzliche Leistungen: Besondere Leistungen, wie zum Beispiel zusätzliche Seminarräume, zusätzliche Medien u. dgl. sind im Voraus zu buchen. Aufstellung, Bedienung und Rückgabe der Technik liegen in der Verantwortung des/der Vertragsschluss‑Partners*in.
Übernahme und Mitwirkungspflichten: Der/die Vertragsschluss‑Partner*in verpflichtet sich, die Räume und deren Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln, die in den Räumen ausgehängten Hinweise zu beachten und den im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung sowie den polizeilichen und brandschutztechnischen Vorschriften getroffenen Anordnungen nachzukommen.
Die Mietobjekte werden in dem Zustand übernommen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Inbesitznahme befinden. Der/die Vertragsschluss‑Partner*in hat offensichtliche und bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich dem EBZ Hesselberg zu melden. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietobjekte in demselben Zustand wie bei der Übernahme wieder zurückzugeben. Eingebrachtes Inventar sowie mitgebrachte Gegenstände sind vom/von der Vertragsschluss‑Partner*in innerhalb der Mietzeit restlos zu entfernen. Vorübergehende Einlagerungen, bei denen jegliche Haftung für entstandene Schäden oder Verluste ausgeschlossen ist, sind mit dem EBZ Hesselberg abzustimmen.
Um eine geordnete Veranstaltungsdurchführung gewährleisten zu können, ist der/die Vertragsschluss‑Partner*in verpflichtet, dem EBZ Hesselberg bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn detaillierte Informationen zur Ausstattung des Tagungsraumes zukommen zu lassen. Diese müssen die Bestuhlungsform, die Personenanzahl und gegebenenfalls den Bedarf an Medien/Technik beinhalten. Bei Nichteinhaltung der Frist übernimmt das EBZ Hesselberg keine Haftung dafür, dass der (Tagungs-)Raum noch entsprechend den Anforderungen des/der Vertragsschluss‑Partner*in vorbereitet werden kann. Zur ordnungsgemäßen Ausschilderung der Veranstaltung im Haus, hat der/die Vertragsschluss‑Partner*in dem EBZ Hesselberg zudem den Titel sowie die offiziellen Veranstaltungszeiten mitzuteilen.
Betreuung von Kindern und Jugendlichen: Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen ist eine altersentsprechende Betreuung und Aufsicht zu gewährleisten.
§ 5.3 Übernachtungszimmer
Zimmerzuweisung: Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern dies nicht schriftlich zugesichert wurde. Das EBZ Hesselberg weist Zimmer nach Verfügbarkeit zu und berücksichtigt Gästewünsche, soweit möglich.
Check‑in / Check‑out: Zimmer stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zum Bezug bereit; am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 09:00 Uhr zu räumen. Bei späterer Abreise wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.
Lagerung: Auf Wunsch wird am Anreisetag eine Einstellmöglichkeit für das Gepäck bis zum Zimmerbezug und am Abreisetag bis zum Ende der Veranstaltung bereitgestellt.
Einzelbelegung: Wird ein Doppelzimmer einzeln belegt, ist die Differenz für die Einzelunterbringung zu zahlen.
Late‑Checkout: Eine spätere Abreise nach 09:00 Uhr wird mit einer zusätzlichen Übernachtungsgebühr zum jeweiligen Zimmertarif berechnet.
Untervermietung: Die Untervermietung oder Nutzung der Zimmer zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist untersagt.
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gestattet.
§ 6 Preise, Preisbindung & Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben in Informations- und Werbematerialien verstehen sich vorbehaltlich Irrtums- oder Druckfehler. Es gelten die Preise in der Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sie sind kostendeckend auf Basis der aktuellen Rechtslage kalkuliert, nach der Bildungsleistungen in Deutschland weitestgehend von der Umsatzsteuer befreit sind. Wegen der Harmonisierung umsatzsteuerlicher Regelungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird der Fortfall dieser Steuerbefreiung diskutiert. Sollte es zu einer Änderung der Rechtslage kommen, würde das zu einer nachhaltigen Veränderung unserer Kostenstruktur und einer zusätzlichen Kostenbelastung führen. Wir behalten uns daher vor, die ausgewiesenen Preise um die Umsatzsteuer zu erhöhen, sollten wir diese zum Zeitpunkt der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung selbst entrichten müssen.
Preisbindung: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten kann das EBZ Hesselberg die Preise an Kostenänderungen (Tarifverträge, Materialpreise, Änderungen der Steuerlage) anpassen. Überschreitet die Erhöhung 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Vertragsschluss-Partner*in ein außerordentliches Kündigungs‑ bzw. Rücktrittsrecht zu.
Rechnungsstellung: Grundsätzlich wird für den/die Vertragsschluss‑Partner*in eine Gesamtrechnung erstellt. Für Einzelabrechnungen (auf Anfrage) erheben wir pro Person eine Gebühr von 5,00 €.
Zuschläge: Für Sonderkost kann ein Zuschlag berechnet werden.
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten bankübliche Verzugszinsen; pro Mahnung wird eine Mahngebühr von 7 ,00 € erhoben. Zahlungen können per Überweisung, Barzahlung oder EC‑Karte geleistet werden.
Bankverbindungen:
- Sparkasse Ansbach, BIC BYLADEM1ANS, IBAN DE24 7655 0000 0570 1800 26
- VR‑Bank im südlichen Franken eG, BIC GENODEF1DKV, IBAN DE98 7659 1000 0003 8136 06
- Evangelische Bank eG, BIC GENODEF1EK1, IBAN DE79 5206 0410 0003 1080 15
§ 7 Stornierung, Rücktritt & Ausfallgebühren bei Veranstaltungen
§ 7.1 Eigene Veranstaltungen (Veranstalter ist das EBZ Hesselberg)
Kann der/die Vertragsschluss‑Partner*in an einer bereits gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, wird eine Ausfallgebühr berechnet.
- Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung:
50 % der Gesamtkosten (inkl. Zimmer, Tagungsbeitrag, Verpflegung). - Rücktritt am Veranstaltungstag bzw. unentschuldigtes Fernbleiben:
100 % der Gesamtkosten.
Ersatzperson: Bei Benennung einer Ersatzperson, die die Veranstaltung dann besucht, entfällt die Ausfallgebühr.
Teilleistungen: Die Teilnahme an Veranstaltungen des EBZ ist grundsätzlich nur als Ganzes buchbar. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen (z. B. bei späterer Ankunft, bei vorzeitiger Abreise) werden nicht zurückerstattet.
Änderung der Veranstaltung: Das EBZ Hesselberg behält sich vor, aufgrund höherer Gewalt, Ausfalls von Referent*innen oder notwendiger technischer Anpassungen Änderungen im Ablaufplan vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ausfall der Veranstaltung: Bei Absage einer Veranstaltung durch das EBZ Hesselberg entstehen keine Regressansprüche. Wer sich für eine solche Veranstaltung bereits angemeldet hat, wird möglichst frühzeitig von der Sachlage unterrichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Wir empfehlen Ihnen für den Fall eines möglichen Rücktritts Ihrerseits eine Versicherung abzuschließen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen einen solchen Schutz an.
§ 7.2 Fremdbelegung (Veranstalter ist nicht das EBZ Hesselberg)
Eine Buchung ist verbindlich, wenn die Buchungsbestätigung bei dem/der Vertragsschluss‑Partner*in eingegangen ist. Falls die gebuchte Leistung des/der Vertragsschluss‑Partner*in in unserem Haus nicht im bestätigten Umfang zustande kommt, bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung. Sollte keine Ersatzbelegung zum selben Termin gefunden und realisiert werden können, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir eine Ausfallentschädigung berechnen müssen.
Bei einer Stornierung der kompletten Buchung gelten folgende Regelungen:
- Länger als 6 Monate:
kostenfreie Stornierung der Buchung möglich - 6 Monate bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
pro Teilnehmer*in und pro gebuchter Nacht eine Gebühr von 10,00 €. - 2 Wochen – 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
75 % der Gesamtkosten - Weniger als 3 Tage, inkl. dem Nicht-Erscheinen am Veranstaltungstag:
100 % der Gesamtkosten
Bei einer Reduzierung der Buchung gilt:
- 6 Monate – 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
Bei Ausfall der Tagung oder Reduzierung der Teilnehmer von mehr als 10% innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Tagung berechnen wir pro Teilnehmer*in und pro gebuchter Nacht eine Gebühr von 10,00 €.
Hinweis: Sollten die abgesagten Plätze noch anderweitig belegt werden können, entfällt die Ausfallgebühr.
Für alle gebuchten Leistungen und nicht in Anspruch genommenen Leistungen kommt grundsätzlich der Vertragsschluss‑Partner*in auf. Nur mit diesem/dieser kommt ein wirksamer Vertrag zustande.
§ 8 Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungsrechte stehen dem /der Vertragsschluss‑Partner*in nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom EBZ Hesselberg anerkannt sind. Zurückbehaltungs‑ oder Minderungsrechte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des EBZ Hesselberg ausgeübt werden.
§ 9 Haftung
Der/die Vertragsschluss‑Partner*in haftet für alle Mobiliar- und Immobilienschäden, die während oder infolge der Veranstaltung bzw. Mietzeit in den Tagungsräumen, den Zimmern sowie im gesamten EBZ Hesselberg (inkl. der Parkplätze) durch den/die Vertragsschluss‑Partner*in selbst, seine Beauftragen, seine Bediensteten oder durch Teilnehmer/Besucher der Veranstaltung entstanden sind nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle Schäden sind dem EBZ Hesselberg umgehend vorab mündlich und dann schriftlich mitzuteilen.
Die Haftung des EBZ Hesselberg ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das EBZ Hesselberg nur im Rahmen des verschuldeten Grades. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Das EBZ Hesselberg übernimmt keine Haftung für Garderobe, persönliche Gegenstände, Wertgegenstände oder Schäden, die aus der Nutzung von Aufzügen durch unbeaufsichtigte Kinder entstehen.
§ 10 Hausordnung
Parken – Kostenlose Parkplätze stehen zur Verfügung; das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Hallenbad – Der Besuch unseres Hallenbades ist für unsere Gäste inklusive. Es gilt die Badeordnung des EBZ Hesselberg.
Tiere – Das Mitbringen von (Haus-)tieren ist aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gestattet – weder in den Zimmern noch in den Tagungsräumen.
Rauchen / Drogen – Auf dem gesamten Gelände des EBZ Hesselberg (und in den Räumlichkeiten) ist der Konsum von Drogen (inklusive Cannabis) untersagt. Das Rauchen jeglicher Art von Tabakwaren ist in den Räumen (Tagungsräume, Zimmer, Treppenhäuser, etc.) untersagt. Auf dafür ausgewiesenen Plätzen/Raucherzonen ist das Rauchen von Tabakwaren möglich. Beides gilt auch für das Jugendhaus des EBZ Hesselberg.
Der/die Vertragsschluss‑Partner*in verpflichtet sich, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der §§ 9 und 10 (Alkoholische Getränke und Rauchen in der Öffentlichkeit) einzuhalten.
Kinder‑ und Jugendbetreuung – Das EBZ Hesselberg bietet keine Betreuung für Kinder bzw. Jugendliche an – auch nicht im Jugendhaus des EBZ Hesselberg; die Aufsicht liegt beim jeweiligen Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten oder im Jugendhaus der entsprechenden Gruppenleitung.
Anreise mit der Bahn – Auf Wunsch und gegen Gebühr erfolgt ein Transfer von/zum Bahnhof Wassertrüdingen sofern möglich. Eine Anmeldung – möglichst 1 Woche vor Anreise – ist zwingend erforderlich. Die Höhe der Gebühr ist bei der Belegungsabteilung zu erfragen. Die Gebühr wird pro Person verrechnet.
§ 11 Datenschutz und Urheberrecht
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmer*innen- und Kundenbetreuung speichert das EBZ Hesselberg persönliche Daten. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des EBZ Hesselberg unter https://ebz-hesselberg.de/datenschutz
Veranstaltungsunterlagen und Präsentationsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht des EBZ Hesselberg bzw. der jeweiligen Vortragenden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis gestattet.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Ansbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Öffnungszeiten
Sie erreichen das EBZ Hesselberg in der Regel
- Montags bis Donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Hesselberg, den 03.08.2026